Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.


Mindestalter: 18

beim Begleiteten Fahren 17

Klasse BE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter: 18

beim Begleiteten Fahren 17

Klasse A

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW


Mindestalter: 24 Jahre

20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz 
der Klasse A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Fahrzeug: Honda CB650R

Klasse A1

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW


Mindestalter: 16

Fahrzeug: Honda CB125R

Klasse A2

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18

Fahrzeug: Honda CB500F

B196

Alter: 25 Jahre, mind. 5 Jahre Führerschein Kl. B erforderlich.
Berechtigt zum Führen von Motorrädern der 
Klasse A1 (125ccm).

Hierbei handelt es sich um eine Fahrerschulung, die keine theoretische und praktische Prüfung erfordert. 

Fahrzeug: Honda CB125R

B96 Tageskurs

Fahrerschulung

Alter: 18 Jahre (17 J. + Begleitperson)
Anhängerführerschein; nur in Kombination mit
einem Führerschein der Klasse B möglich.
Berechtigt das Mitführen eines Anhängers mit einer Gesamtmassse von über 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Zugkombination darf hierbei max. 4250 kg betragen.
Hierbei handelt es sich um eine Fahrerschulung, die keine theoretische und praktische Prüfung erfordert.

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